Wohnmobil anmelden in Deutschland - Diese Unterlagen benötigen Sie

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Sie haben sich dafür entschieden ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen zu kaufen? Dann können Sie bald wann immer Sie möchten die Welt entdecken. Doch bevor die Reise losgehen kann, müssen Sie eine Zulassung für das Fahrzeug bekommen. Wie Sie eine Zulassung bekommen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie in diesem Artikel.

  1. Wohnwagen Zulassung
  2. Wohnmobil Zulassung
  3. Ausgebautes Wohnmobil anmelden
  4. Saisonzulassung

Wohnwagen Zulassung: Diese Unterlagen brauchen Sie

Aus der Sicht des Verkehrsrecht ist ein Wohnwagen ein Anhänger, deswegen benötigen Sie folgende Unterlagen für die Zulassung.

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    Die bisherigen Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe werden nun durch die Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) ersetzt. Die Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe sind natürlich weiterhin gültig und müssen auch nicht umgetauscht werden.
  • TÜV-Bescheinigung (wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist)
  • Versicherungsbestätigung (Doppelkarte oder eVB-Nummer): Sollten Sie bereits eine KfZ-Versicherung haben, können Sie Ihren Wohnwagen dort ganz einfach über das Telefon anmelden. Wenn Sie Ihre Versicherung anrufen, erhalten Sie eine eVB-Nummer, mit welcher Sie Ihren Wohnwagen dann anmelden können. Sollten Sie noch keine Versicherung haben, müssen Sie sich nach einer umschauen und einen Vertrag abschließen.
  • Personalausweis: Der Wohnwagen soll nicht auf Sie zugelassen werden? Dann benötigen Sie nicht nur Ihren Personalausweis sondern auch den der Person, auf die der Wohnwagen zugelassen werden soll und eine Vollmacht. Kontodaten
  • Sie müssen auch für einen Wohnwagen KfZ-Steuern bezahlen. Diese werden meistens über ein SEPA-Lastschriftmandat eingefordert. Deswegen benötigen Sie natürlich Ihre Kontonummer. Wie hoch die Steuern sind, hängt vom Gesamtgewicht des Fahrzeugs und der Emissionsklasse ab.

Wohnmobil anmelden: Welche Unterlagen für die Zulassung

Wenn Sie eine Wohnmobilzulassung möchten, benötigen Sie noch zwei weitere Unterlagen. Neben dem Personalausweis, der Zulassungsbescheinigung, der Versicherungs-Doppelkarte, der TÜV-Bescheinigung und den Kontodaten, benötigen Sie auch noch die EG-Typgenehmigung und gegebenenfalls eine Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung.

  • Die EG-Typgenehmigung wird auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder COC-Papiere genannt. Diese Bescheinigung wird vom Hersteller ausgestellt und zeigt die technischen Daten.
  • De Abmelde- oder Stilllegungsbescheinigung benötigen Sie nur, wenn das Fahrzeug abgemeldet war.
  • Wenn Sie kein neues Fahrzeug kaufen, sondern das Wohnmobil gebraucht kaufen, müssen Sie es entweder neu anmelden oder ummelden. Dann benötigen Sie zusätzlich das alte Kennzeichen und eine Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung.

Ausgebautes Wohnmobil anmelden

Sie haben das Wohnmobil ausgebaut oder in großen Teilen verändert? Dann benötigen Sie zusätzlich ein Gutachten eines Sachverständigers. Dieser muss amtlich anerkannt sein. Sie können also diese Bescheinigung auch beim TÜV erhalten. Außerdem gibt es bestimmte Merkmale die Ihr Fahrzeug beinhalten muss. Nur so wird es als Wohnmobil anerkannt. Das Fahrzeug benötigt:

  • Eine Sitzgelegenheit mit Tisch (auch klappbar möglich)
  • Schlafplätze
  • Eine fest installierte Küche
  • Ausreichend Stauraum (Schränke)

Zusätzlich muss die Einrichtung fest eingebaut sein und der Wohnraum muss den größeren Teil des Fahrzeugs ausmachen. Eine volle Stehhöhe ist allerdings nicht erforderlich und zu den Schlafplätzen werden auch Elemente gewertet, welche sich zum Bett umbauen lassen (eine Dinette zum Beispiel).

Saisonzulassung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einem bestimmten Zeitraum nicht benutzen, können Sie es zum Beispiel über Yescapa vermieten. So wird Ihr Camper auch dann benutzt, wenn Sie nicht verreisen können. Dadurch haben Sie keine Kosten für ein leeres Fahrzeug.

Ihr Fahrzeug ist nicht für den Winter geeignet? Dann können Sie sich für dieses auch eine Saisonzulassung holen. Bei dieser Zulassung können Sie selbst bestimmen wie lange das Fahrzeug zugelassen werden soll. In diesem Zeitraum dürfen Sie dann Deutschland und Europa erkunden. Aber dann auch wirklich nur in dieser Zeit! Denn außerhalb des gewählten Zeitraums darf das Fahrzeug nicht auf die Straßen. Durch eine Saisonzulassung sind übrigens auch die KfZ-Steuern geringer.

Unser Tipp: In vielen Städten können Sie auch online einen Termin für die Zulassung vereinbaren. So sparen Sie sich auch die lange Wartezeit in der Zulassungsstelle.

Levin K

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