Kein Einchecken am Flughafen, kein Platzproblem im Auto, kein langes Suchen nach Hotels – mit dem Wohnmobil in den Urlaub zu fahren ist so einfach. Doch Vorsicht – beim Überqueren der Grenze ändern sich die Verkehrsvorschriften!
Seit Monaten freut sich die ganze Familie auf Camping in Italien. Gutes Essen, viel Ruhe, vielleicht ein leichter Sommerregen, der behaglich auf das Dach des Wohnmobils prasselt. Doch damit diese Reiseidylle nicht gestört wird, gilt es, auf dem Weg zum Urlaubsziel ein paar Regeln zu beachten.
Wer ein paar Zwischenstopps einplant und in Deutschland, Österreich oder der Schweiz auf Bundesstraßen-Raststätten übernachten will, darf maximal eine Nacht lang bleiben. Wildcampen ist etwas länger erlaubt, allerdings gelten überall unterschiedliche Regelungen. In der Schweiz unterscheiden diese sich von Kanton zu Kanton, manchmal sogar von Gemeinde zu Gemeinde. In Österreich sind die Vorschriften nicht ganz so streng, in einigen Regionen wie in Wien oder Tirol gibt es aber lokale Einschränkungen.
Wenn Sie durch Österreich reisen, denken Sie daran, sich eine Vignette für Ihr Wohnmobil zu besorgen. Diese benötigen Sie, wenn Ihr Wohnmobil bis 3,5 Tonnen wiegt. Kaufen können Sie diese schon vorab im Onlineshop vom ADAC zum Beispiel. Beim Kauf haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Preisen:
10-Tages-Vignette: 8,90 €
2-Monats-Vignette: 25,90 €
Jahresvignette: 86,40 €
Achtung!
Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäß angebrachter Vignette sind 120,- Euro (Pkw/Wohnmobil) Strafe zu bezahlen. Bei Manipulation der Vignette werden 240,- Euro (Pkw/Wohnmobil) eingehoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.
Wenn Sie mit einem Wohnmobil fahren, das mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse hat, dann benötigen Sie für das Fahren in und durch Österreich eine GO-Box. Die GO-Box ist ein elektronisches Gerät, das zur Entrichtung der GO Maut in Österreich seit dem 1. Januar 2004 benötigt wird. Ohne GO-Box kann die vorgeschriebene Maut nicht entrichtet werden. Sie kommuniziert mittels Mikrowellentechnik mit den Mautportalen bei einer Größe von ungefähr 11 × 6 cm und bei einem Gewicht von 100 g.
Die Box selbst ist kostenlos, da es sich um ein Leihgerät handelt, welches Sie nach Nutzung wieder zurückgebe. Die erstmalige Bearbeitungsgebühr für das Einrichten der GO-Box beträgt jedoch 5€.
Die Mautgebühr in Österreich wird pro gefahrenen Kilometer berechnet. Der Preis hierfür berechnet sich unter anderem aus Luftverschmutzung und Lärmbelästigung des Wohnmobils. Die genauen Tarife für Ihre Reise können Sie mit dem Mautkalkulator mühelos selbst berechnen.
Auch in der Schweiz gilt eine Sonderregelung für Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Sie müssen eine “Deklaration für die pauschale Schwerverkehrsabgabe” bezahlen. Diese ersetzt die klassische Vignette, wird aber auch beim Nutzen normaler Straßen fällig und nicht nur bei Nutzung von Autobahnen. Wenn Sie die Schwerverkehrsabgabe vor Einreise noch nicht bezahlt haben, rufen Sie bei Ankunft an der Grenze die Einsatzzentrale (EZ) der Grenzwachtkorps-Region an (die Telefonnummer finden Sie auf der Informationstafel am Grenzübergang). Diese werden Ihnen mitteilen, wo Sie die Schwerverkehrsabgabe begleichen können. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der schweizerischen Eidgenossenschaft.
Achtung!
Wenn Sie mit dem Wohnwagen durch die Schweiz fahren, benötigen Sie eine Vignette für den PKW und eine zusätzliche für den Wohnwagen! Wenn die Vignette fehlt, fällt ein Bußgeld von 150 € an (wenn diese direkt vor Ort bezahlt werden).
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen etc.) in Österreich muss ein EU-Haustierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis gilt als Beweis, dass das Tier geimpft ist (zum Beispiel gegen Tollwut). Seit 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Mikrochip verpflichtend.
Seit dem 1. Januar 2008 dürfen Fahrer ihr Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind.
Wegen notwendiger Sanierungsarbeiten im Arlberg-Tunnel wird es bis Oktober 2017 zu Nutzungseinschränkungen kommen. Der Verkehr wird zwar weitgehend umgeleitet, allerdings sollten Sie mit starken Verspätungen rechnen, wenn Sie über diese Strecke fahren. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Asfinag.
Die meisten Deutschen, die nach Italien reisen, müssen durch Österreich und/oder die Schweiz fahren. Daher ist es ebenso wichtig, die Einreisebestimmungen für die Schweiz zu kennen. Wir erklären Ihnen, auf was Sie bei Ihrer Durchreise durch die Schweiz achten müssen:
Ähnlich wie bei der Vignette in Österreich, fallen auch in der Schweiz Mautgebühren an. Wenn Sie mit einem Wohnmobil von bis zu 3,5 Tonnen reisen, haben Sie allerdings nicht die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen. Es gilt: Jeder muss eine Jahresvignette kaufen. Diese erhalten Sie ebenfalls beim ADAC oder an diversen Tankstellen. Die Jahresvignette für die Schweiz kostet 38,50 € (Stand 2017).
Wenn Sie selbst Schweizer sind, oder Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben, dürfen Sie nicht mit einem im Ausland gemieteten Fahrzeug durch die Schweiz fahren. Wenn Sie dies doch tun, gilt das gemietete Fahrzeug als Importware und muss verzollt werden. Dies kann schnell sehr teuer werden!
Generell ist in allen Ländern das Campen in Naturschutzgebieten und anderen ausgewiesenen Schutzgebieten verboten. So auch in Italien. Einmal am Urlaubsziel angekommen, brauchen Camper Genehmigungen der örtlichen Behörden, um auf Straßen und Parkplätzen zu campen. In manchen Gebieten wie etwa in Sardinien ist auch das Campen auf Privatgründen verboten.
Als europaweit führende Campervermittlung weiß Yescapa genau über die Rechtslage am Urlaubsziel Bescheid. Um Verständigungsproblemen vorzubeugen und sich dem deutschen Markt bestens anzupassen, kümmert sich ein gut ausgebildetes Team ausschließlich um Fragen und Wünsche deutschsprachiger Nutzer. So bleiben vom Sommer in Italien nichts als positive Erinnerungen.
Levin K
Weitere Infos
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