Möchte man sich ein Wohnmobil oder einen Kastenwagen zulegen oder sogar selbst einen Transporter zum Wohnmobil umbauen, sollte man sich vorher mit den damit einhergehenden Kosten auseinandersetzen. Abgesehen von der KFZ-Versicherung kommen nämlich noch die Steuern für das Fahrzeug on top. Wie Du diese im Vorhinein berechnen kannst, um ein Gefühl dafür zu bekommen, auf was Du Dich eventuell einstellen solltest, haben wir in diesem Artikel einige Infos zusammengestellt.
Generell berechnet man die Wohnmobilsteuer anhand des Gewichts und der Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 werden viele verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die das Klimaschutzprogramm 2030 beinhaltet sowie das Konjunkturpaket der Bundesregierung. Für alle Wohnmobilliebhaber bedeutet dies, dass die Kfz-Steuer stärker als vorher CO2-Ausstoß bemessen wird. Seit Januar 2021 können bis zu 4 EUR pro g/km in Stufe 6 berechnet werden.
Um die Steuer berechnen zu können, benötigt man einige Infos aus seinem Fahrzeugschein. Was Du zur Hand haben solltest ist die Emissions-Schlüsselnummer aus Deiner Zulassungsbescheinigung oder Deinem Fahrzeugschein, um die Schadstoffklasse des Fahrzeugs ermitteln zu können. Die Emissions-Schlüsselnummer findest Du bei Fahrzeugen mit einer seit dem 1.10.2005 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1 und in einem alten Fahrzeugschein unter „Schlüsselnummer zu 1“ ganz oben auf Deinem Dokument.
Zusätzlich gibt es einige Unterscheidungen bezüglich der Schadstoffklassen. Aktuell lassen diese sich in acht verschiedene aufteilen, nämlich in S1-S6, EEV und sonstige. Prinzipiell ist es so, dass umso weniger Schadstoffe das Fahrzeug ausstößt, desto niedriger sind natürlich auch die Steuern fürs Wohnmobil.
Der ADAC hat eine Liste zur Verfügung gestellt, mit der Du anhand der Schlüsselnummer die Schadstoffklasse ablesen kannst. Wichtig dabei ist die 2800 Kilo-Grenze.
Schadstoffklasse |
Emissions-Schlüsselnummern |
|
Wohnmobile bis 2800 kg zul. GG |
Wohnmobile über 2800 kg zul. GG |
|
S1 |
11…14, 16, 18…24, 28, 29, 34, 40, 77 |
10…12, 30…32, 40…43, 50…53 |
S2 |
25…27, 35, 41, 49, 50…52, 71 |
20…22, 33, 44, 54, 60, 61 |
S3 |
30, 31, 36, 37, 42, 44…48, 67…70, 72 |
34, 45, 55, 70, 71 |
S4 |
32, 33, 38, 39, 43, 53…66, 73 |
35, 80, 81 |
S5 |
74 |
83, 84 |
S5 |
35A0 bis 35 M0 |
35A0 bis 35 M0 |
S6 |
36N0 bis 36 ZL, 36AA bis 36DG, 66A0 bis 66E0 |
36N0 bis 36 ZL, 36AA bis 36DG, 66A0 bis 66E0 |
EEV |
75 |
90, 91 |
Sonstige |
00…10, 15, 17, 88, 98 |
00, 01, 02, 88, 98 |
Die Berechnung funktioniert also wie folgt:
Der Steuersatz ist also abhängig von der oben abgelesenen Schadstoffklasse und ist dann je angefangene 2000 Kilo des zulässigen Gesamtgewichts einmal jährlich fällig. Zu beachten gilt allerdings, dass für die ersten 2000 Kilo ein angehobener Steuersatz gilt, als für das Gewicht, das schließlich darüber hinaus geht. Beispiel: Für ein Wohnmobil der Schadstoffklasse S5 fallen also für die ersten 200-Kilo-Schritte je sechzehn Euro an, für alle weiteren je zehn.
Sind wir ehrlich, bei dieser Rechnung kann einem schonmal der Kopf qualmen und es ist schon deutlich praktischer, die Steuerklasse und somit die ungefähren Steuern, die einen erwarten, einfach ablesen zu können.
Auch hier macht der ADAC einem das Leben etwas leichter:
Zulässiges Gesamtgewicht |
mindestens S4 |
S2 – S3 |
S1 und schlechter |
1,8 t |
144 € |
216 € |
360 € |
2,0 t |
160 € |
240 € |
400 € |
2,2 t |
170 € |
250 € |
410 € |
2,4 t |
180 € |
260 € |
420 € |
2,6 t |
190 € |
270 € |
430 € |
2,8 t |
200 € |
280 € |
440 € |
3,0 t |
210 € |
290 € |
450 € |
3,2 t |
220 € |
300 € |
460 € |
3,4 t |
230 € |
310 € |
470 € |
3,6 t |
240 € |
320 € |
480 € |
3,8 t |
250 € |
330 € |
490 € |
4,0 t |
260 € |
340 € |
500 € |
4,2 t |
270 € |
350 € |
510 € |
4,4 t |
280 € |
360 € |
520 € |
4,6 t |
290 € |
370 € |
530 € |
4,8 t |
300 € |
380 € |
540 € |
5,0 t |
310 € |
390 € |
550 € |
5,2 t |
320 € |
400 € |
565 € |
5,4 t |
330 € |
410 € |
580 € |
5,6 t |
340 € |
420 € |
595 € |
5,8 t |
350 € |
430 € |
610 € |
6,0 t |
360 € |
440 € |
625 € |
6,2 t |
370 € |
450 € |
640 € |
6,4 t |
380 € |
460 € |
655 € |
6,6 t |
390 € |
470 € |
670 € |
6,8 t |
400 € |
480 € |
685 € |
7,0 t |
410 € |
490 v |
700 € |
Wenn Du aber auf Nummer Sicher gehen möchtest und die Steuern für Dein Wohnmobil doch lieber selbst errechnen magst, dann findest Du hier einen praktischen Rechner für die Wohnmobil-Steuern.
Zusätzlich solltest Du beachten, dass es für Oldtimer oder Saisonzulassungen Ausnahmen gibt. Wenn Dein Wohnmobil nur für einen bestimmten Zeitraum, sagen wir mal Frühjahr bis Herbst zugelassen ist, zahlst Du natürlich auch nur für diesen Zeitraum Steuern. Um für diesen Zeitraum die Steuern zu berechnen, suchst du einfach den Betrag heraus, den Du für ein volles Kalenderjahr zahlen würdest, teilst diesen durch zwölf und dann multiplizierst Du wiederum diesen Betrag mit der Anzahl an Monaten, für die Dein Fahrzeug zugelassen ist.
Ein Oldtimer, also ein Wohnmobil mit H-Kennzeichen hat es etwas leichter. Für dieses muss i.d.R. nur ein pauschaler Steuersatz von 200 EUR aufgebracht werden. Macht einen Oldie also zusätzlich zu der Tatsache, dass man mit ihnen auch in Umweltzonen einfahren darf, noch interessanter 😉
Wenn Du noch kein eigenes Wohnmobil hast oder Dir mal gerne einen Campingbus für den nächsten Urlaub mieten würdest, dann schau auf Yescapa vorbei. Dort erwartet Dich eine riesige Auswahl an Fahrzeugen in Deutschland sowie anderen EU-Ländern.
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Levin K
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